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Alarmanlagen

Alarmanlagen

Moderne Alarmanlagen sind durch die Kombination von Hard- und Software ein idealer Sicherheitsmanager für Ihr Haus oder Unternehmen. Dabei beschränken sich die Funktionen nicht mehr nur auf den Schutz vor Einbruch. Alarmanlagen sind heute per Funk oder über moderne Kommunikationsprotokolle (IP-Technologie) miteinander verbunden. So können in einem System mehrere Elemente integriert werden: - Funk-Bewegungsmelder - Funk-Erschütterungsmelder - Funk-Fenstersicherung - Funk-Rauchmelder - Funk-Notrufsender - Funk-Wassermelder Durch diese modulare Bauweise können Sie ganz individuell Ihr Risiko abdecken und sind jederzeit in der Lage, das schon bestehende Grundsystem zu erweitern. Durch die Nutzung der Funk-Technologie verringert sich der Aufwand in der Montage, da auf das Verlegen von Kabeln für die Stromversorgung u. Kommunikation verzichtet werden kann. Es bedarf einer korrekten sicherheitstechnischen Analyse des zu schützenden Objektes, um ein individuelles Angebot zu erarbeiten. Als zertifizierter Handelspartner in Neubrandenburg und Umgebung können wir diese kompetente Beratung gewährleisten. Unsere Mitarbeiter werden kontinuierlich in Umgang und Montage der Alarmanlagen durch die jeweilen Hersteller geschult.
Brandmeldeanlage – Brandwarnanlage

Brandmeldeanlage – Brandwarnanlage

Brandwarnanlagen sind geeignet für Heime, Kindertagesstätten, Kindergärten, große Restaurants, Hotels und Pensionen bis 60 Betten, kleine Museen und vieles andere mehr wo keine Brandmeldeanlage erforderlich ist. Welchen Unterschied gibt es zu einer Brandmeldeanlage? Brandmeldeanlagen werden baurechtlich oder durch Auflagen gefordert und sind teuer bei der Installation und durch laufende Unterhaltskosten (Aufschaltung zur Feuerwehr usw.) Hier springt jetzt die neue Norm VDE 0826-2 ein und regelt die Bestimmungen für Sonderbauten. Brandmeldeanlagen können wir für Sie mit Funk oder kabelgebunden ausführen. Die Brandwarnanlage hifire 4100 Ihre zuverlässige Brandwarnanlage gemäß DIN VDE V 0826-2 Höchste Sicherheit und Flexibilität für alle Sicherheitsanforderungen im Sonderbau. Durch den modularen Aufbau kann die Brandwarnanlage hifire 4100 an Objekte unterschiedlichster Größe angepasst werden. Unterschiedliche Meldertypen in Loop oder Funktechnik (auch im Mischbetrieb) ermöglichen die leichte Integration besonders in Bestandsbauten.
Sicherheitstechnik

Sicherheitstechnik

Warum Fluchtwegsicherung? Überall dort, wo viele Menschen aufeinandertreffen, ist die Sicherung der Fluchtwege ein absolutes Muss. Ob im Betrieb oder anderen öffentlich zugänglichen Gebäuden. Die sorgfältig geplante Fluchtwegsicherung schützt im Falle eines Falles vor Panik und sichert Gesundheit und Leben. Und sie ist nicht nur dann sinnvoll, wenn es der Gesetzgeber vorschreibt! Alles beginnt mit der Festlegung der Rettungswege. Den praktischen Ausbau der Fluchtwege realisieren wir gemäß den geltenden Anforderungen von Gesetzgeber und Versicherern. Wir planen mit Ihnen den effektiven Schutz für Ihre Gebäudesicherheit. Richtige Fluchtwegsicherung mit Aumiller Brandschutz! Inhalte der Fluchtwegsicherung sind: Beschilderung der Fluchtwege – automatische Tür- und Fenstermechanismen, vollautomatische Steuerungsprozesse der Gebäudetechnik, Alarmierung von Rettungskräften. Kein Missbrauch von Fluchttüren durch die richtige Fluchttürsicherung! Fluchttüren und Notausgänge müssen ohne Hilfsmittel jederzeit von innen zu öffnen sein. Zusätzlich sind unterschiedliche Forderungen nach Sicherung, Überwachung und Kontrolle der Türen zu erfüllen. Im Notfall werden Fluchttüren automatisch zentral oder von Hand an der Tür entriegelt. Bei Missbrauch oder unbefugtem Öffnungsversuch wird Alarm ausgelöst. Der Interessenkonflikt liegt auf der Hand: Einerseits muss jedermann über Flucht- und Rettungswegtüren Ihr Gebäude in bedrohlichen Situationen schnell und sicher verlassen können. Andererseits gilt es, den Missbrauch dieser Einrichtungen zu verhindern. Wir lösen diesen Interessenkonflikt. Flucht- und Rettungswege sowie Notausgänge ermöglichen in Gefahr geratenen Menschen den Aufenthaltsort auf kurzem Wege zu verlassen, um ins Freie bzw. an einen anderen sicheren Ort zu gelangen. Sie ermöglichen aber auch den Hilfskräften, in kürzester Zeit Rettungsmaßnahmen einzuleiten. In Büro- und Verwaltungsgebäuden, Einkaufszentren, Hotels, in öffentlichen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Flughäfen, Messen, Ausstellungs- und Versammlungsräumen etc. halten sich stets viele Personen auf. Sie erwarten, dass sie die Türanlagen komfortabel und sicher passieren können. Im Notfall muss garantiert sein, aus den Gebäuden schnell und problemlos ins Freie zu gelangen. Diese ungehinderte Fluchtmöglichkeit wird durch besonders ausgestattete Tür-Öffnungs-Lösungen erreicht, die trotz eventueller Panikeinflüsse eine reibungslose Evakuierung garantieren. Gleichzeitig müssen Türen in Rettungswegen auch vor Missbrauch (Diebstahl, Vandalismus) geschützt werden. Die Betreiber von Gebäuden u.ä. werden darauf abzielen, die Notausgänge so zu sichern, dass weder unbefugte Personen in das Gebäude gelangen noch aus dem Gebäude hinausgelangen können. Die Notausgänge sollten daher zumindest mit Kontrollmitteln versehen sein, die durch ein Signal die Aufmerksamkeit anderer erwecken. Diese einfachen Grundlagen dürften eigentlich hinreichend bekannt sein, doch leider findet man in der Praxis noch oft neben den Notausgängen – obwohl seit 1979 verboten – die sogenannten roten Schlüsselkästen. Hauptursachen, die zum Verbot der Notschlüsselkästen führten, waren folgende Probleme: Der Schlüssel wurde aus dem Kasten entfernt bzw. ausgetauscht. Das Hilfsmittel zum Einschlagen der Scheibe fehlte. Der Schlüsselkasten war in verrauchten Räumen nur schwer zu erkennen. Die Schlüsselkasten-Lösung erfüllte in besonderen Panikfällen nicht ihren Zweck, da in derart
Brandmeldeanlage – Brandwarnanlage

Brandmeldeanlage – Brandwarnanlage

Brandwarnanlagen sind geeignet für Heime, Kindertagesstätten, Kindergärten, große Restaurants, Hotels und Pensionen bis 60 Betten, kleine Museen und vieles andere mehr wo keine Brandmeldeanlage erforderlich ist. Welchen Unterschied gibt es zu einer Brandmeldeanlage? Die neue Norm VDE 0826-2 regelt die Bestimmungen für Sonderbauten. Brandmeldeanlagen können wir für Sie mit Funk oder kabelgebunden ausführen. Die Brandwarnanlage hifire 4100 Ihre zuverlässige Brandwarnanlage gemäß DIN VDE V 0826-2 Höchste Sicherheit und Flexibilität für alle Sicherheitsanforderungen im Sonderbau. Durch den modularen Aufbau kann die Brandwarnanlage hifire 4100 an Objekte unterschiedlichster Größe angepasst werden. Unterschiedliche Meldertypen in Loop oder Funktechnik (auch im Mischbetrieb) ermöglichen die leichte Integration besonders in Bestandsbauten.
Sicherheitstechnik

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Warum Fluchtwegsicherung? Überall dort, wo viele Menschen aufeinandertreffen, ist die Sicherung der Fluchtwege ein absolutes Muss. Ob im Betrieb oder in sonstigen öffentlich zugänglichen Gebäuden. Die sorgfältig geplante Fluchtwegsicherung schützt im Falle eines Falles vor Panik und sichert Gesundheit und Leben. Und sie ist nicht nur dann sinnvoll, wenn es der Gesetzgeber vorschreibt! Alles beginnt mit der Festlegung der Rettungswege. Den praktischen Ausbau der Fluchtwege realisieren wir im Anschluss gemäß den geltenden Anforderungen von Gesetzgeber und Versicherern. Wir planen mit Ihnen den effektiven Schutz für Ihre Gebäudesicherheit. Jetzt Fluchtwegplanung anfragen Richtige Fluchtwegsicherung mit Aumiller Brandschutz! Inhalte der Fluchtwegsicherung sind: Beschilderung der Fluchtwege – automatische Tür- und Fenstermechanismen vollautomatische Steuerungsprozesse der Gebäudetechnik Alarmierung von Rettungskräften Kein Missbrauch von Fluchttüren durch die richtige Fluchttürsicherung! Fluchttüren und Notausgänge müssen ohne Hilfsmittel jederzeit von innen zu öffnen sein. Zusätzlich sind unterschiedliche Forderungen nach Sicherung, Überwachung und Kontrolle der Türen zu erfüllen. Im Notfall werden Fluchttüren automatisch zentral oder von Hand an der Tür entriegelt. Bei Missbrauch oder unbefugtem Öffnungsversuch wird Alarm ausgelöst. Der Interessenkonflikt liegt auf der Hand: Einerseits muss jedermann über Flucht- und Rettungswegtüren Ihr Gebäude in bedrohlichen Situationen schnell und sicher verlassen können. Andererseits gilt es, den Missbrauch dieser Einrichtungen zu verhindern. Wir lösen diesen Interessenkonflikt. Flucht- und Rettungswege sowie Notausgänge ermöglichen in Gefahr geratenen Menschen den Aufenthaltsort auf kurzem Wege zu verlassen, um ins Freie bzw. an einen anderen sicheren Ort zu gelangen. Sie ermöglichen aber auch den Hilfskräften, in kürzester Zeit Rettungsmaßnahmen einzuleiten. In Büro- und Verwaltungsgebäuden, Einkaufszentren, Hotels, in öffentlichen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Flughäfen, Messen, Ausstellungs- und Versammlungsräumen etc. halten sich stets viele Personen auf. Sie erwarten, dass sie die Türanlagen komfortabel und sicher passieren können. Im Notfall muss garantiert sein, aus den Gebäuden schnell und problemlos ins Freie zu gelangen. Diese ungehinderte Fluchtmöglichkeit wird durch besonders ausgestattete Tür-Öffnungs-Lösungen erreicht, die trotz evtl. Panikeinflüssen eine reibungslose Evakuierung garantieren. Gleichzeitig müssen Türen in Rettungswegen auch vor Missbrauch (Diebstahl, Vandalismus) geschützt werden, d.h. die Betreiber von Gebäuden u.ä. werden anstreben, die Notausgänge so zu sichern, dass auch keine unbefugten Personen weder in das Gebäude noch aus dem Gebäude hinaus gelangen können. Die Notausgänge sollten daher wenigstens mit Kontrollmitteln versehen sein, die durch ein Signal die Aufmerksamkeit anderer erwecken. Diese einfachen Grundlagen dürften eigentlich hinreichend bekannt sein, doch leider findet man in der Praxis noch oft neben den Notausgängen – obwohl seit 1979 verboten – die sogenannten roten Schlüsselkästen. Hauptursachen, die zum Verbot der Notschlüsselkästen führten, waren folgende Probleme: Der Schlüssel wurde aus dem Kasten entfernt bzw. ausgetauscht. Das Hilfsmittel zum Einschlagen der Scheibe fehlte. Der Schlüsselkasten war in verrauchten Räumen nur schwer zu erkennen. Die Schlüsselkasten-Lösung erfü